Formular Urlaubsgesuch
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Urlaub vom Schulunterricht

Die SchülerInnen unserer Schule haben die obligatorische Schulzeit hinter sich. Sie sind Lehrlingen gleichgestellt. Deshalb werden Urlaube nur noch selten und in ganz wichtigen Fällen bewilligt.
- Urlaube wegen Familienanlässen im Ausland (z.B. Hochzeit, Beerdigung, Besuch von schwerkranken Familienangehörigen): Dem Urlaubsgesuch ist eine Bestätigung, eine schriftliche Einladung oder ein anderes offizielles Dokument beizulegen.
- Ferienverlängerungen oder vorzeitiger Ferienbeginn werden nur gewährt, wenn eine Bestätigung des Arbeitgebers der Eltern aussagt, dass die Ferien nicht anders bezogen werden können. Gesuche wegen günstigeren Flugtarifen werden abgelehnt.
- SchülerInnen, die die Schule vor Ende des Schuljahres ohne bewilligtes Urlaubgesuchs verlassen, haben kein Anrecht auf ein Abschlusszeugnis. Urlaubsgesuche:Wenn Jugendliche aus vorhersehbaren Gründen die Schule nicht besuchen können, beantragen Sie mit dem offiziellen Formular bei der Klassenlehrperson spätestens 8 Tage vor dem Urlaubstermin den Urlaub. 
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